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Rauchverbotszone vor dem Krankenhaus

Im Zugangsbereich des Klinikums ist im Zuge der Verschärfung des Landesnichtraucherschutzgesetzes das Rauchen ab sofort untersagt.

Baden-Württemberg hat das Rauchverbot verschärft: Seit Montag, 1.Juni, gelten im Zuge einer Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes strengere Regeln. Das Rauchverbot gilt dann bei mehr Orten und greift auch im stark frequentierten Zugangsbereich des Klinikums Landkreis Tuttlingen (KLT). Hier sind ab sofort klassische Glimmstängel, E-Zigaretten, Shishas oder Vaporizer tabu.

Bislang haben sich in dieser neu ausgewiesenen Rauchverbotszone zahlreiche Raucher getummelt, vor allem Patienten, die es nach draußen zog, um eine Zigarette zu genießen. Seit jeher beliebter Treffpunkt für die Freunde des Nikotins: die Sitzbänke links und rechts des Zugangswegs zum Haupteingang. Hier mussten zahlreiche Klinikbesuchende passieren. Sie sollen durch die Neuregelung nun geschützt werden; die Raucher müssen einige Meter weiter gehen. Sie dürfen sich erst im Bereich des Vorplatzes zwischen altem E-Bau und Parkhaus eine Zigarette genehmigen.

Neu ist, dass das Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen gilt. Vor dem Klinikum ist das nicht zu übersehen, neben Verbotsschildern sind auch großformatige Symbole auf dem Boden angebracht worden, die das Rauchen untersagen und keinesfalls zu übersehen sind. Wer trotz Verbot raucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann aufgrund der neune gesetzlichen Regelung eine Geldbuße von bis zu 200 Euro bekommen. Gibt es innerhalb eines Jahres einen weiteren Verstoß, kostet es bis zu 500 Euro.

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