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Aktuelles

Statement zur Zukunft der Krankenhäuser

Derzeit wird die Zukunft der Krankenhäuser in Deutschland intensiv diskutiert. Das Klinikum möchten Sie gerne kurz über die Sicht der Geschäftsführung informieren.

 

Statement der Geschäftsführung des Klinikum Landkreis Tuttlingen:

 

Derzeit wird die Zukunft der Krankenhäuser in Deutschland intensiv diskutiert. Wir möchten Sie gerne kurz über unsere Sicht informieren.

 

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in ihrer dritten von nunmehr vier Stellungnahmen mit dem Titel Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung eine umfassende Neuordnung der Krankenhausstrukturen in Deutschland vorgeschlagen. In dem Papier empfiehlt die Kommission, Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen einzuteilen, Versorgungsaufträge zudem entlang von Leistungsgruppen zu vergeben und neben einer Fallvergütung eine Finanzierung von Vorhaltekosten einzuführen. Ein Ziel der Reform ist es, eine Überversorgung mit Krankenhausbetten in Ballungsregionen zurückzuführen, der Landkreis Tuttlingen und die benachbarten Landkreise weisen schon jetzt eine angemessene Bettenzahl aus.

 

Den LEVEL I der Versorgungsstufen bezeichnet die Kommission als integrierte ambulant/stationäre Grundversorgung, wobei der stationäre Anteil einer Pflegeeinrichtung entspricht (mit den Worten der Kommission "akutpflegerisches" Angebot, das interdisziplinär von Internisten und Chirurgen genutzt werden kann). Im Papier der Kommission wird dabei explizit auf die Modellprojekte der vergangenen Jahre verwiesen (gemeint sind z.B. die Konzepte zu Gesundheitszentren, die u.a. eine Erweiterte Ambulante Versorgung anbieten).

Der LEVEL II leistet die Grund- & Regelversorgung. Die Charakterisierung dieser Stufe entspricht weitgehend dem Status des KLT (Geburtshilfe, Intensivmedizin, Stroke unit, Herzkatheter, Endoskopie, Hubschrauber etc.). Dies trifft auch auf das Leistungsspektrum charakterisiert durch die Leistungsgruppen zu, welches das KLT in den letzten Jahren aufgebaut hat. Das KLT muss nach den geforderten Kriterien eine erweiterte Notfallversorgung (Level II  nach G-BA) anbieten; ein Antrag hierzu ist in der Vorbereitung. Die Geräteausstattung muss an der einen oder anderen Stelle ergänzt werden. Auch das Leistungsangebot wird in Form von Leistungsgruppen bzw. damit verbundene Anforderungen z.B. einer Zertifizierung weiterentwickelt werden, vieles ist hier auf den Weg gebracht. 

Der LEVEL III entspricht der Maximalversorgung. 

 

Eine Reform der Krankenhauslandschaft ist dringend erforderlich. Das derzeitige System wird schon in diesem Jahr dazu führen, dass der überwiegende Teil der Kliniken steigende Subventionen ihrer Träger benötigen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden (von 2020 bis 2021 ist der Anteil defizitärer Kliniken von 29% auf 43% angestiegen und wird für 2022 vermutlich weiter auf 59% steigen, ohne dass die Prognose für 2023 eine Änderung dieses Trends erwarten lässt). Für dringend notwendige Investitionen in den Gebäudebestand, die Medizintechnik und die Digitalisierung müssen Kliniken und ihre Träger einen Eigenanteil von 50% und mehr leisten (bei der Digitalisierung etwa 70%), angesichts der erwirtschafteten Ergebnisse der meisten Kliniken ist das auf absehbare Zeit nicht zu leisten. Ohne ein Eingreifen der Politik droht ein Kliniksterben nach dem Zufallsprinzip!

 

Eine Reform wird nur funktionieren, wenn sich Bund und Länder auf einen Rahmen verständigen: Übergeordnete Festlegungen zu den Bedarfen, definiert über daraus abzuleitende Strukturanforderungen und Leistungsgruppen, ein wie bisher einheitliches System der Finanzierung der laufenden Kosten künftig aus Fallpauschalen und Vorhaltepauschalen sowie eine Zuständigkeit der Bundesländer und der Regionen für die konkrete Ausgestaltung sind ein vernünftiger Weg. Die Kommission fordert für den LEVEL I sogar eine neue Ebene der regionalen Planung, wobei hier die Versorgungsstrukturen des ambulanten Sektors explizit als Planungsgegenstand einbezogen werden. Dies bestärkt den Landkreis in der Politik, die er seit vielen Jahren verfolgt.

 

Das KLT wird als in der Region benötigter Grund- und Regelversorger bei Umsetzung der Reform gestärkt. Es ist deshalb zu hoffen, dass bei allen sinnvollen Anpassungen des Reformvorschlages im Detail und bei einem notwendigen, stufenweisen Vorgehen eine Grundsatzentscheidung bald fällt, und die notwendigen Anpassungsmaßnahmen eingeleitet werden. Das KLT, der Träger und die Geschäftsführung schauen deshalb trotz aller Herausforderungen mit Zuversicht in die Zukunft des Klinikums.

 

Wir dürfen Sie auch auf die Pressemitteilung des Landrates hinweisen:

„Die aktuellen Diskussionen um die Vorschläge der Regierungskommission zur Neuordnung der Krankenhausstrukturen sorgen bundesweit für Unruhe. Es ist in der Tat so, dass tiefgreifende Veränderungen notwendig sind, die manche Regionen mit einem Überhang an Krankenhausbetten besonders treffen werden. Dazu gehört der Landkreis Tuttlingen nicht. Der Landkreis hat sich vor Jahren auf den Weg gemacht und schmerzhafte, aber alternativlose Anpassungen vorgenommen. Das Klinikum Tuttlingen leistet nunmehr in unverzichtbarer Weise die Grund- und Regelversorgung für den Landkreis, für die nach dem Konzept primär die Kliniken des LEVEL II Sorge tragen. Das Klinikum hat in den vergangenen Jahren auch Schwerpunkte ausgebildet, die sich in den vorgesehenen Leistungsgruppen abbilden werden. Die bisher noch fehlenden Voraussetzungen für LEVEL II werden wir vollumfänglich erfüllen können. Das Klinikum wird zudem von der vorgesehenen Vorhaltepauschale profitieren. Insoweit gehen wir in die weiteren Gespräche zur Ausgestaltung der Reform mit der Zuversicht, dass das Klinikum und die Gesundheitsversorgung des Landkreises als Folge der Reform gestärkt werden."

 

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