01.02.2021
Erneutes Besuchsverbot
Weiterhin Besuchsverbot
Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter gilt beim Klinikum Landkreis Tuttlingen weiterhin ein generelles Besuchsverbot. Dieses gilt bereits seit 22. Oktober für beide Standorte in Tuttlingen und Spaichingen.
Ausnahmen sind nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt in besonderen Situationen (schwere Erkrankung, Sterbephase) möglich.
Werdende Väter (beziehungsweise eine Bezugsperson) dürfen bei der Geburt dabei sein und die Frau mit auf Station begleiten. Längere Aufenthalte darüber hinaus sind nur in einem gebuchten Familienzimmer möglich. Seit Ende Januar darf eine Person (Vater beziehungsweise Bezugsperson) Mutter und Kind auf der Mutter-Kind-Station einmal am Tag für eine Stunde besuchen. Diese Person muss sich täglich einen Antigen-Schnelltest machen sowie weitere Rahmenbedingungen einhalten.
Die Sprechstunden in den Gesundheitszentren sowie in den Arztpraxen des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sind für Patienten weiterhin wie gewohnt verfügbar. Es wird darum gebeten, diese ohne Begleitperson aufzusuchen. Ausnahmen sind für hilfsbedürftige Personen möglich.