Für Patienten&Besucher
Preisverzeichnis
Preisverzeichnis
nach der Preisangabenverordnung
I. Stationäre Leistungen
Fallpauschalen (DRGs) gem. § 17b KHG
Das Entgelt für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des Klinikums richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie des KHEntgG in der jeweils gültigen Fassung.
Danach werden allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über diagnoseorientierte Fallpauschalen (sog. Diagnosis Related Groups - DRG -) abgerechnet. Entsprechend der DRG-Systematik bemisst sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls.
Die jeweilige DRG ist mit einem entsprechenden Relativgewicht bewertet, welches im Rahmen der DRG-Systempflege jährlich variieren kann. Diesem Relativgewicht ist ein in Euro ausgedrückter Basisfallwert (festgesetzter Wert einer Bezugsleistung) zugeordnet.
Der derzeit gültige Landesbasisfallwert liegt bei 3.672,40 EUR und unterliegt jährlichen Veränderungen. Aus der Multiplikation von Relativgewicht und Basisfallwert ergibt sich der Preis für den Behandlungsfall.
Vor- und nachstationäre Leistungen
Gem. § 115a SGB V berechnet die Klinik für vor- und nachstationäre Behandlungen folgende Entgelte, soweit diese nicht bereits mit der Fallpauschale abgegolten sind: