Verfahrensverzeichnis
Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach §§4d, 4e BDSG
1. Name der verantwortlichen Stelle:
Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH
Geschäftsführer:
Herr Dr. Sebastian Freytag
Datenschutzbeauftragter:
Leiter EDV:
Herr Jörg Napp
2. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Zeppelinstraße 21
78532 Tuttlingen
3. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung
oder -nutzung
Gemäß § 2 Nr. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz sind Krankenhäuser Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
Zur Durchführung dieser Aufgaben werden für die nachfolgend genannten Zwecke personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
- Feststellung des Versicherungsverhältnisses
- Krankenhausbehandlung
- Dokumentationspflicht nach Berufsordnung und anderen gesetzlichen Vorschriften
- Prüfung und Gewährung von Leistungen
- Kostenerstattung
- Beteiligung des Medizinischen Dienstes
- Abrechnung mit den Kostenträgern
- Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung
- Abrechnung mit anderen Leistungserbringern
- Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation
- statistische Zwecke
4. Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten/Datenkategorien:
1. Daten der Patienten:
- Name, Vorname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Familienstand
- Daten zum gesetzlichen Vertreter (Name, Anschrift, Telefonnummer)
freiwillige Angaben:
- Konfession sowie Weitergabe an die Krankenhausseelsorge und zuständige Gemeinde
- Angaben zu Angehörigen, Begleitperson (Name, Adresse, Geb.-Datum, Telefonnummer)
2. Daten zum Hausarzt / einweisenden- / nachbehandelnden Arzt:
- Name, Vorname
- Berufsbezeichnung
- Arztnummer
- Anschrift
- Telefon- und Faxnummer
3. Daten zur Krankenversicherung / Pflegeversicherung (gesetzlich / privat)
- Bezeichnung der Krankenkasse
- Anschrift
- Institutionskennzeichen der Krankenkasse
- Gebietsdirektion der Krankenkasse
- Versichertenstatus
- Versicherungsnummer
- Daten über versichertes Mitglied
- Gültigkeitsdatum der Versichertenkarte
- Pflegestufe
4. Daten zur einweisenden / verlegenden Klinik:
- Name
- Anschrift
- Institutionskennzeichen
5. Medizinische Daten:
- Tag, Uhrzeit und Grund der Aufnahme (z.B. Einweisung, Notfall, Verlegung sowie Einweisungsdiagnose)
- Wahlleistungen
- Aufnahmediagnose
- nachfolgenden Diagnosen
- Dauer der Krankenhausbehandlung
- Bezeichnung der aufnehmenden Fachabteilung (Station, Zimmernummer, Telefonnummer)
- Bei Verlegung Bezeichnung der weiterführenden Fachabteilung
- Datum und Art der durchgeführten Operationen und Prozeduren
- Tag, Uhrzeit und Grund der Entlassung oder Verlegung
- Haupt- und Nebendiagnosen
- Beginn und Ende der Abwesenheiten (z.B Beurlaubung)
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Daten über andere Leistungserbringer
- Leistungen des Krankenhauses
- berechnete Entgelte
- Bei Unfall (Ort, Tag, Art)
- Bei Tod (Tag, Uhrzeit, Todesursache)
- Leistungs- und Abrechnungsdaten (ICD, DRG, GÖA, EBM, ICPM)
- Anamnese-, Befund- und Pflegedaten
- medizinisch-technische Untersuchungsdaten (z.B. Labor-, Röntgen-, CT-, Ultraschallbefunde)
- digitale Archivierungsdaten
- Daten für statistische Meldungen nach § 109 SGB XI
Mitarbeiterdaten:
- Personalstamm- und Vertragsdaten
- lohn- gehalts- und altersversorgungsrelevante Daten
- sozial- und rentenversicherungsrelevante Daten
- stellen- und funktionsrelevante Daten
- Personalplanungsdaten
- Qualifikation- sowie Aus- und Fortbildungsdaten
- Datenverarbeitungsdaten
- Benutzerdaten wie Zugangs- und Protokolldaten
- innerbetriebliche Daten wie Telefon, Fax, E-Mail
6. Empfänger / Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Eine Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der §§301 und 302 SGB V, unter Einwilligung des Betroffenen sowie aufgrund anderer Rechtsvorschriften im Wesentlichen an folgende Einrichtungen:
- Kostenträger (gesetzliche und private Krankenversicherung)
- Sonstige Kostenträger (z.B. Sozialamt, Bundesamt für Zivildienst)
- Träger der Renten- und Unfallversicherung
- Medizinischer Dienst der Krankenkassen
- Träger der betrieblichen Altersversorgung
- Bundesanstalt für Arbeit
- Finanzamt
- im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute
- sonstige Zahlungsdurchführende Stellen
- Versorgungsverwaltung, andere Leistungserbringer
- mit- und weiterbehandelnde Ärzte, Krankenhäuser und medizinische Institute
- Datenannahmestellen für Maßnahmen der externen Qualitätssicherung der BQS und LQS
- Datenannahmestelle im Zusammenhang mit § 21 Abs. 4 KHEntgG
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend §11 BDSG zur Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag
- Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Patientenverwaltung, Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, EDV)
- Externe Einrichtungen wie Pflegeheime und ambulante Pflegedienste
7. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach deren Ablauf werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Eine Übermittlung in Drittstaaten findet derzeit ausschließlich für Personen aus dieser, und ausschließlich mit deren Einwilligung statt.