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Kurzzeitpflege

Wie können wir Ihnen helfen?

Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person eine zeitlich begrenzte, stationäre Pflege im Klinikum benötigt.

Auch in besonderen Zeiten gut versorgt

In unserer Abteilung Kurzzeitpflege bieten wir die Möglichkeit, pflegebedürftige Menschen vorübergehend bei uns aufzunehmen.


- Kurz -

Kurzfristig als Überbrückung gedacht

  • in Urlaubszeiten
  • während Krankheitszeiten des pflegenden Angehörigen
  • wenn noch kein fester Heimplatz vorhanden ist
  • nach einem Krankenhausaufenthalt
  • bei Beginn oder Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit

     


- Zeit -

Begrenzt auf maximal 28 Tage beziehungsweise 1.612,00 € pro Jahr

  • der Aufenthalt kann am Stück oder verteilt genommen werden; Pflegekosten werden bei entsprechender Einstufung von der Pflegekasse übernommen
  • ein überschaubarer Zeitraum für den, der gepflegt wird und für die Angehörigen
  • 24 Stunden Pflege durch qualifiziertes Personal, bei dem der pflege- und hilfsbedürftige Mensch im Mittelpunkt des Interesses steht
     

- Pflege -

  • Wir geben Hilfestellung bei den täglichen Dingen des Lebens wie Körperpflege, ankleiden, Essen anreichen und mehr
  • abwechslungsreiche Beschäftigungstherapie, zum Beispiel basteln, Gedächtnistraining, Gymnastik, kreatives Gestalten
  • jeder Gast wird individuell gefördert, vorhandene Fähigkeiten werden ausgebaut, um eine größtmögliche Selbständigkeit zu erreichen
  • wir gestalten den Tagesablauf abwechslungsreich durch Spiele, Spaziergänge, Kochen, gemeinsam Zeitung lesen, Gespräche und mehr
     

 

Un­se­re Leis­tun­gen:

  • Grund- und Behandlungspflege individuell nach Bedarf
  • ärztliche Betreuung durch den Hausarzt/die Hausärztin, im Notfall durch die Krankenhausärztinnen und -Ärzte
  • Beratung zu Fragen der Pflegebedürftigkeit
  • Mahlzeiten von unserer Klinikküche mit Menüauswahl und Diät, nachmittags Kaffee und Kuchen
  • Zweibettzimmer
  • Waschen der mitgebrachten Wäsche

     

Voraussetzungen & Kosten:

Die Pflegekasse übernimmt einen Kostenanteil bis zu 1.612,00 € pro Jahr höchstens jedoch für 28 Tage.

Voraussetzung ist die Einstufung der Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

Ist der Pflegebedürftige länger als ein halbes Jahr pflegebedürftig eingestuft, können auf Antrag an die Pflegekasse 2 x 1.612,00 € (Kurzzeitpflege + Verhinderungspflege) höchstens jedoch 2 x 28 Tage von der Pflegekasse finanziert werden. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind in jedem Fall selbst zu zahlen, dies sind zur Zeit 40,08 € pro Tag.

Die Wahlleistung Telefon kostet pro Tag 2,50 € inklusive Mehrwertsteuer

  PFLEGEGRAD 1 PFLEGEGRAD 2 PFLEGEGRAD 3 PFLEGEGRAD 4 PFLEGEGRAD 5 Zahler
Pflegeanteil 69,36 € 92,42 € 108,59 € 125,45 € 133,01 € Kasse / Privat
Unterkunft/Verpflegung 33,18 € 33,18 € 33,18 € 33,18 € 33,18 € Privat
Investitions-Kostenanteil 6,90 € 6,90 € 6,90 € 6,90 € 6,90 € Privat
Gesetzl. Ausbildungsumlage 1,95 € 1,95 € 1,95 € 1,95 € 1,95 € Kasse / Privat  
Summe 111,39 € 134,45 € 150,62 € 167,41 € 175,04 €  
  DAVON BEZAHLT DIE PFLEGEKASSE VORAUSSETZUNG

Kurz­zeit­pfle­ge

§ 42 SGB XI

dies reicht für:

maximale Be­zah­lung durch die Pfle­ge­kas­se: 1.612,00 €

22 Tage in Pfl.grad 1 17 Tage in Pfl.grad 2 14 Tage in Pfl.grad 3  12 Tage in Pfl.grad 4 11 Tage in Pfl.grad 5

 

Einstufung in mindestens Pflegegrad 2
Verhinderungspflege § 39 SGB XI dies reicht für:

maximale Be­zah­lung durch die Pfle­ge­kas­se: 1.612,00 € 

22 Tage in Pfl.grad 1 17 Tage in Pfl.grad 2 14 Tage in Pfl.grad 3  12 Tage in Pfl.grad 4 11 Tage in Pfl.grad 5

 

mindestens ein halbes Jahr Pflegebedürftigkeit

Ent­las­tungs­be­trag

§ 45 SGB XI

Be­züg­lich der Kos­ten­er­stat­tung wen­den Sie sich bitte an Ihre Pfle­ge­kas­se.

Die Kos­ten kön­nen zur Ver­län­ge­rung der Kurz­zeit­pfle­ge oder zur Fi­nan­zie­rung des Ei­gen­an­teils ge­nutzt wer­den.

 

Falls Sie den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI bei uns in Anspruch nehmen, können wir dies leider nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Sie bekommen die Rechnung von uns und können sie dann bei Ihrer Kasse einreichen. 

Kontakt

Sozialdienst
Tel.: 07461/97-1786
Fax: 07461/97-5-1786
E-Mail: l.bihl@​klinikum-tut.​de